Anliegerbeiträge Wiedeneststraße
Die Verwaltung hatte es versäumt, rechtzeitig die Bescheide zur Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten der Wiedeneststraße zu verschicken und so einen Schaden von 750.000€ für die Stadt generiert.
Nach Darstellung der Verwaltung sind die Regelungen zu Abrechnungsfristen unterschiedlich, hier ist Spezialwissen und ggf. rechtliche Expertise erforderlich. Der zuständige Sachbearbeiter war langfristig erkrankt und eine Vertretung war aufgrund des stärkungspaktbedingten Personalabbaus lange Zeit nicht möglich.
Nach Auffassung der CDU ging die Verwaltungsspitze fälschlicherweise davon aus, dass die Frist noch nicht begonnen hatte. Die Aussagen der Verwaltung sind überprüft und stimmig, der Fehler ist nachvollziehbar, es liegt allerdings fehlendes Fachwissen bei den Verantwortlichen vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte ein Jahr zuvor auf drohendes Fristenversäumnis hingewiesen und Überprüfung der Fristen gefordert. Hier hat der Bürgermeister es versäumt, dem Rat korrekt recherchierte Aussagen vorzulegen.
Der Rat hat den Bürgermeister hierfür auf Bestreben der CDU in öffentlicher Sitzung gerügt und Konsequenzen gefordert (u.A. Fristenkataster, Fortbildungskonzept, Personalplanung). Von einer Rücktrittsforderung an den Bürgermeister oder der Einleitung eines Abwahlverfahren hat die CDU aus verschiedenen Gründen Abstand genommen (u.A. Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit). Der Bürgermeister hat die Rüge angenommen und die Forderungen umgesetzt.